General terms and conditions of the Gemeinde Hambrücken


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Entgelt- und Benutzungsordnung

für die Betreuungseinrichtungen der

Gemeinde Hambrücken

vom 25.02.2009

Beschluss dieser Verordnung durch Gemeinderatsbeschluss vom

25.03.2009 mit Wirkung vom 01.03.2009

1. Änderung durch Gemeinderatsbeschluss

vom 30.05.2017 mit Wirkung vom 01.09.2017

2. Änderung durch Gemeinderatsbeschluss

vom 19.03.2024 mit Wirkung vom 01.09.2024

§ 1

Angebotsmodule

Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 25.02.2009 wurden an der Grundschule der Gemeinde Hambrücken „Kommunale Betreuungsgruppen“ eingerichtet.

Am 19.03.2024 wurden durch den Gemeinderat folgende Betreuungsentgelte festgelegt:

 

Monatstageabo /

monatliche Kosten

Monatsabo /

monatliche Kosten

Erstkind

weiteres Kind

Erstkind

weiteres Kind

Modul 1 - früh

07.00 Uhr bis 08.30 Uhr

8,00 €

4,00 €

30,00 €

15,00 €

Modul 2 - Kernzeit

12.00 Uhr bis 14.00 Uhr

10,00 €

5,00 €

40,00 €

20,00 €

Mittagessen incl. Getränk

4,50 € / Verpflegungstag

Modul 3 - flex. Nachmittag

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

10,00 €

5,00 €

40,00 €

20,00 €

Beispiel Berechnung Monatstageabo Modul 1:

1 Tag pro Woche kostet 8,00 €

2 Tage pro Woche kosten 16,00 €

3 Tage pro Woche kosten 24,00 €

Beispiel Berechnung Monatstageabo Modul 2:

1 Tag pro Woche kostet 10,00 €

2 Tage pro Woche kosten 20,00 €

3 Tage pro Woche kosten 30,00 €

Beispiel Berechnung Monatstageabo Modul 3:

1 Tag pro Woche kostet 10,00 €

2 Tage pro Woche kosten 20,00 €

3 Tage pro Woche kosten 30,00 €

Zweitkinder sowie jedes weitere Kind zahlen jeweils die Hälfte der Entgelte.

Die Kommunale Grundschulbetreuung ist ein freiwilliges Angebot der Gemeinde. Über die Einrichtung und Fortsetzung sowie über die Höhe der Betreuungsentgelte entscheidet der Gemeinderat. Eine Kostendeckung wird angestrebt.

Die Betreuung erfolgt an den Tagen, an denen Schulunterricht stattfindet. Den Schülerinnen und Schülern wird eine Betreuung innerhalb gewisser Zeiteinheiten vor und nach dem Schulunterricht angeboten. Die unten aufgeführten Betreuungsformen können als Monatstageabo oder Monatsabo gebucht werden. Ebenfalls können die Betreuungsformen miteinander kombiniert werden.

Folgende Betreuungsformen werden angeboten:

  1. Betreuung Modul 1 früh (§ 2)

2. Betreuung Modul 2 Kernzeit (§ 3)

3. Betreuung Modul 3 flex. Nachmittag (§ 4)

4. Betreuung während der Einnahme eines Mittagessens von 13.00 Uhr bis 13.30 Uhr

(§ 5)

5. Betreuung in den Ferien (§ 6)

§ 2

Betreuung im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ im Modul 1 früh

Die Gemeinde Hambrücken bietet im Schulgebäude der Pfarrer-Graf-Schule an Schultagen im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ für Schüler*innen der Klassen 1 bis 4 eine Betreuung im Modul 1 früh an. Die Betreuungszeit in diesem Modul ist von 07.00 Uhr bis 08.30 Uhr.

§ 3

Betreuung im Modul 2 Kernzeit

Die Gemeinde Hambrücken bietet im Schulgebäude der Pfarrer-Graf-Schule an Schultagen für Schüler*innen der Klassen 1 bis 4 eine Betreuung im Modul 2 Kernzeit an. Die Betreuungszeit in diesem Modul ist von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

§ 4

Betreuung im Modul 3 Flexible Nachmittagsbetreuung

Die Gemeinde Hambrücken bietet im Schulgebäude der Pfarrer-Graf-Schule an Schultagen für Schüler*innen der Klassen 1 bis 4 eine Betreuung im Modul 3 flex. Nachmittag an. Die Betreuungszeit in diesem Modul ist von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

§ 5

Betreuung beim gemeinsamen Mittagessen

Die Gemeinde Hambrücken bietet an Schultagen für alle Schüler*innen ein betreutes Mittagessen an. Eine Teilnahme an der warmen Mittagsverpflegung ist nur möglich in der Zeit zwischen 13.00 Uhr und 13.30 Uhr. Das Essen wird in der Mensa der Pfarrer-Graf-Schule eingenommen.

Die Eltern können täglich flexibel entscheiden, ob ihr Kind an der Speisung teilnimmt.

Die Anmeldung zum Mittagessen erfolgt jeden Morgen zwischen 09.20 Uhr und 09.50 Uhr im Hausmeisterbüro beim Hausmeister.

Ein Zurückstellen der Speisen, das Aufwärmen, oder die portionierte Herausgabe zum Verzehr zu Hause ist aus lebensmittelhygienischen Gründen nicht möglich. Nicht in Anspruch genommene bzw. nicht rechtzeitig stornierte Bestellungen begründen keinen Rückerstattungsanspruch.

§ 6

Betreuung in den Ferien

In den Sommer-, Herbst-, Oster- und Pfingstferien wird grundsätzlich eine Ferienbetreuung am Vormittag von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr angeboten. Eine Betreuung ist immer wochenweise möglich.

Für die Ferienbetreuung wird ein wöchentlich zu entrichtendes Entgelt erhoben. Sie kommt nur bei ausreichender Anzahl an Anmeldungen zustande (i. d. R. mindestens 5 Kinder pro Woche). Maximal sind 30 Betreuungsplätze vorhanden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bereits vor Anmeldeschluss der jeweiligen Ferien auf Grund der Vielzahl an Anmeldungen alle Plätze belegt sein könnten.

§ 7

Träger

Die Gemeinde Hambrücken betreibt die Betreuung schulpflichtiger Kinder im Rahmen der verlässlichen Grundschule, während der flexiblen Nachmittagsbetreuung, der Einnahme eines Mittagessens und der Ferienbetreuung.

Für die Benutzung wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben.

§ 8

Ziele der Betreuungsangebote

Die Betreuung an Schulen soll es Eltern ermöglichen, eine Berufstätigkeit auszuüben. Die Schüler*innen sollen feste Ansprechpartner*innen haben, die ihnen einen geschützten Raum bieten, in dem sie ihre sozialen personalen Kompetenzen einüben und festigen und ihre Persönlichkeit entwickeln können.

Die Kommunale Grundschulbetreuung ist eine Freizeitbetreuung!

Die Hausaufgabenbetreuung ist konzeptionell keine Nachhilfe und beinhaltet auch keinen Anspruch auf fehlerfreies und vollständiges Erledigen der Hausaufgaben. Bei Fragen und nichtverstandenen Aufgaben helfen die Betreuungskräfte im Einzelfall gerne weiter. Jedes Kind ist für die Erledigung seiner Hausaufgaben zunächst selbst verantwortlich.

Neben den oben genannten Zielen, liegt der Schwerpunkt bei den Betreuungsformen auf dem freizeitpädagogischen Bereich. Den Kindern sollen spielerische Angebote gemacht werden und sie sollen lernen, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten, in dem sie selbst kreativ werden.

§ 9

Aufnahme

Eine Aufnahme erfolgt, soweit Plätze vorhanden sind. Vorrangig aufgenommen werden Kinder von Alleinerziehenden und berufstätigen Eltern. Ein schriftlicher Nachweis kann bei Bedarfsfall vorgelegt werden.

Die Gruppengrößen in den verschiedenen Betreuungszeiten richten sich nach den jeweiligen Gegebenheiten (z. B. Größe der zur Verfügung stehenden Räume, Personalbestand etc.). Über die Aufnahme der Kinder entscheidet die Gemeindeverwaltung!

In die Betreuungsgruppen werden vorrangig Grundschüler*innen aufgenommen. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Die Anmeldung zur Betreuung muss grundsätzlich schriftlich und vollständig ausgefüllt mit den dafür vorgesehenen Formularen erfolgen. Diese sind im Bürgerbüro, über die Homepage der Gemeinde (www.hambruecken.de) sowie der Pfarrer-Graf-Schule (www.pfarrergrafschule.de) erhältlich.

Anmeldungensind während des Schuljahres zum Monatsbeginn möglich, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind.

Änderungen der Tage / Module können aus wichtigem Grund (z. B. wenn sich die Arbeitszeit der Eltern während des Schuljahres erhöht) zum Monatsbeginn erweitert werden, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Ein reduzierter Betreuungsumfang ist nicht möglich.

Die gewünschten Änderungen sind schriftlich bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen.

§ 10

Abmeldung/Kündigung

  1. Eine vollständigeAbmeldung aus der Betreuung kann grundsätzlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich zum 31.01. und 31.07. (halbjahresweise) erfolgen.

  2. Das Betreuungsverhältnis endet automatisch jährlich zum Schuljahresende (31.07.).

  3. Bei Schulwechsel oder Wegzug endet das Betreuungsverhältnis automatisch zum Ende des Betreuungsmonats, dies ist der Gemeindeverwaltung schriftlich mitzuteilen. Bei verspäteter Meldung endet das Betreuungsverhältnis zum nächstmöglichen Kündigungstermin bzw. zum Ende des Schuljahres, sofern die Benachrichtigung unterbleibt.

  4. Die Gemeinde Hambrücken kann das Betreuungsverhältnis aus wichtigem Grund sofort kündigen und Schüler*innen von der Betreuung mit sofortiger Wirkung ausschließen, sofern folgende Gründe vorliegen:

    • wenn das Kind die Einrichtung länger als vier Wochen unentschuldigt nicht mehr besucht hat

    • wenn das zu entrichtende Entgelt für einen Monat, trotz schriftlicher Mahnung, nicht bezahlt wurde

    • wenn Schüler*innen sich nicht in die Ordnung des Betreuungsangebots einfügen und Verhaltensauffälligkeiten aufweisen, die den Rahmen und die Möglichkeit der Betreuung übersteigen und eine erhebliche Belästigung und Gefährdung anderer Schüler*innen verursachen

    • bei wiederholter Nichtbeachtung der in der Entgelt- und Benutzungsordnung für die Erziehungsberechtigten festgesetzten Verpflichtungen

    • wegen erheblicher Auffassungsunterschiede zwischen Erziehungsberechtigten, Schulleitung und dem Betreuungspersonal trotz eines vom Träger anberaumten Einigungsgespräches

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) bleibt hiervon unberührt.

§ 11

Aufsicht, Versicherung, Haftung und Hausordnung

a) Die Aufsichtspflicht der Gemeinde Hambrücken beginnt mit der Übergabe des Kindes an das Betreuungspersonal, bzw. mit dem Betreten der Betreuungsräumlichkeiten und endet mit der Übernahme des Kindes durch die Erziehungsberechtigten, einen Bevollmächtigten oder dem eigenständigen Heimweg, wenn eine schriftliche Bestätigung bei der Einrichtung vorliegt.

b) Die Aufsicht auf dem Weg von und zur Betreuungseinrichtung obliegt den Erziehungsberechtigten oder deren dafür beauftragten Personen. Das Kind darf den Heimweg nur allein antreten, wenn die Erziehungsberechtigten hierüber zuvor eine schriftliche Erklärung bei den Betreuungskräften abgegeben haben.

c) Die Schüler*innen werden zu den festgelegten Zeiten (08.30 Uhr, 14.00 Uhr oder

16.00 Uhr) entlassen. Eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht

aufgrund eingeschränkter Verfügbarkeit von Personal und Haftung nicht. In be-

gründeten Fällen ist aus wichtigem Grund (z.B. Arzttermin) nach rechtzeitiger

schriftlicher Ankündigung oder Anruf bis spätestens 08.30 Uhr am Betreuungstag

ausnahmsweise auch eine abweichende Entlassung zu einer vereinbarten Uhrzeit

möglich.

d) Für Schüler*innen, die sich unerlaubt ohne Abmeldung aus der Betreuung entfernen oder die sich nach dem Unterricht nicht selbständig in der Betreuung einfinden, kann keine Haftung oder Aufsicht übernommen werden.

e) Während des Aufenthalts in der Betreuungsgruppe, auf dem direkten Weg von und zur Betreuungseinrichtung sowie während aller Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb des Einrichtungsgeländes (Einnahme des Mittagessens, Spaziergänge, Ausflüge etc.) sind die Kinder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unfallversichert. Eine weitergehende Haftung der Gemeinde Hambrücken wird ausgeschlossen.

Für den Verlust, die Beschädigung oder die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände des Kindes (wie z.B. MP3-Player, Handys, Fahrräder, Cityracer, usw.) wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Sachen mit Namen des Kindes zu versehen und keine Wertgegenstände mitzugeben.

Es gehört nicht zu den Aufgaben des Betreuungspersonals, Schüler*innen zu privaten Veranstaltungen (Sport, Musikschule, o.a.) zu schicken. Für schulische AGs und Hausaufgabenbetreuung besteht eine Ausnahmeregelung. Folgendes ist zu beachten:

  • Eine Teilnahme an der warmen Mittagsverpflegung ist nur möglich in der Zeit zwischen 13.00 Uhr und 13.30 Uhr. Eine Zurückhaltung und ein Aufwärmen der Speisen ist aus lebensmittelhygienischen Gründen nicht möglich.

Die Hausordnung, die allgemeinen Verhaltensregeln in der Schule sowie die einrichtungsspezifischen Hygienekonzepte gelten grundsätzlich auch für die Betreuungsgruppen. Mit Rücksicht auf die anderen Schüler*innen und die Betreuungskräfte legen wir dabei großen Wert auf ein freundliches und respektvolles Verhalten innerhalb der Gruppen.

§ 12

Entgelt

  1. Die Entgelte für die in den §§ 2 – 6 aufgeführten Betreuungsangebote sind in der jeweils festgesetzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in ein Betreuungsangebot aufgenommen wird. Sie sind jeweils im Voraus zum 1. eines jeden Kalendermonats durch Abbuchung zu zahlen. Die Entgelte sind bis zum Ablauf des Monats zu bezahlen, in dem das Angebot aufgrund fristgemäßer Kündigung letztmals besucht wird.

b) Schuldner der Entgelte sind die Erziehungsberechtigten. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

c) Die Entgelte sind für 11 Monate eines Schuljahres zu entrichten. Der Monat August ist gebührenfrei.

d) Bescheinigungen über Betreuungsbeiträge

Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Hambrücken Ziffer 4.5 wird für das sogenannte Ausstellen einer Bescheinigung über die Betreuungsentgelte eine Gebühr erhoben. Für steuerliche Zwecke genügt i.d.R. der Abbuchungsnachweis.

e) Ferienbetreuung in den Sommer-, Herbst-, Oster- und Pfingstferien

Die Betreuung ist immer wochenweise möglich und kommt nur bei ausreichender

Anzahl zustande. Das Entgelt beträgt 50,00 € / Woche pro Kind (in Ferienwochen,

die weniger als 5 Werktage betreffen, erfolgt eine entsprechende Reduzierung,

10,00 € pro Tag). Eine tageweise Buchung ist nicht möglich.

§ 13

Regelung in Krankheitsfällen

a) Bei Erkältungskrankheiten, Hautausschlägen, Halsschmerzen,

Erbrechen, Durchfall, Fieber oder sonstigen ansteckenden Krankheiten müssen die Kinder zu Hause zu bleiben.

b) Bei Erkrankung des Kindes, eines Familienmitgliedes oder der Erziehungsberechtigten an einer ansteckenden Krankheit (z. B. Diphtherie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, Gelbsucht, übertragbare Erkrankungen von Augen, Haut und Darm oder Verlausung) muss der Leitung sofort Mitteilung gemacht werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch der Betreuungseinrichtung und die Teilnahme an Veranstaltungen sind in jedem dieser Fälle ausgeschlossen.

c) Ausscheider, z. B. von Salmonellen und Ruhrbakterien, dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume der Betreuungseinrichtungen betreten oder an Veranstaltungen teilnehmen. Der Betreuung muss sofort über diese Erkrankung Mitteilung gemacht werden.

d) Bevor das Kind nach einer ansteckenden Krankheit - auch in der Familie - die Betreuungseinrichtung wieder besuchen darf, ist eine Unbedenklichkeitsbescheini­gung des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes vorzulegen.

Um eine korrekte Beaufsichtigung der Schüler*innen gewährleisten zu können, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, das Kind im Falle seines Fernbleibens von einem gebuchten Betreuungsangebot abzumelden. Die Information muss spätestens zu Beginn der Öffnungszeit der kommunalen Betreuung telefonisch oder per Mail erfolgen.

Die Information der kommunalen Betreuung hat unabhängig von der Information der Schule zu erfolgen.

Anschrift und / oder Telefonnummern der Erziehungsberechtigten sind für Notfälle von großer Bedeutung. Daher bitte Änderungen der Gemeindeverwaltung unmittelbar schriftlich mitteilen.

§ 14

Datenschutz

Bei der Anmeldung werden persönliche Daten der Schüler*innen und der Erziehungsberechtigen aufgenommen (Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, etc.). Diese Daten werden für die interne Buchhaltung verwendet, aber auch im für die Betreuung erforderlichen Umfang an das Personal der gewählten Betreuungsgruppe weitergeleitet. Dritte haben keinen Zugang zu den Daten.

Gelegentlich wird in Pressemitteilungen oder über die digitalen Medien für das Betreuungsangebot geworben. Dabei kann es zur Veröffentlichung von Bildern über die Betreuungsräume und -angebote kommen, auf denen dann auch Schüler*innen abgebildet sein können. Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit hierzu ihre Zustimmung zu erteilen bzw. zu verweigern.

§ 15

Betreuung bei schulischen Veranstaltungen

Bei schulischen Veranstaltungen kann bei Bedarf und nach frühzeitiger Rücksprache mit der Schulleitung eine Zusatzbetreuung eingerichtet werden. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines solchen Betreuungstages. Für Zusatzbetreuungen können separate Betreuungsentgelte anfallen.

In Notfällen sind die Mitarbeiter*innen der Betreuungsgruppen während der Betreuungszeiten unter folgenden Rufnummern erreichbar:

 

Betreuungsraum 07255/76205-18

0159/04485960

E-Mail betreuung@hambruecken.de

 

 

Ansprechpartner*innen für alle Fragen rund um das Fallmanagement, Wünsche und Anregungen ist die Gemeindeverwaltung:

Tel. 07255/7100-71

E-Mail buergerbuero@hambruecken.de

§ 16

Inkrafttreten

Diese Entgelt- und Benutzungsordnung für die Betreuungseinrichtungen der Gemeinde Hambrücken tritt am 01.09.2024 in Kraft.

Hambrücken, 19.03.2024


Dr. Marc Wagner

Bürgermeister